Trennungs- und Scheidungsmediation
Für ein Miteinander statt Gegeneinander

Sich trotz Trennung weiterhin in die Augen schauen können

Wenn eine Ehe endet, geht es um weit mehr als um Recht. Da sind die Kinder, die beide Eltern behalten sollen. Da ist die Angst, wie es finanziell weitergeht – und was aus dem Haus wird. Und da ist die Frage, die kaum jemand laut ausspricht: Wie sollen wir einander je wieder normal begegnen? Die Trennungsmediation nimmt all das Ernst, nicht nur die rechtliche Seite.
Mein Maßstab ist dabei einfach: Sie sollen sich auch in zehn Jahren noch in die Augen schauen können – etwa dann, wenn Sie gemeinsam auf der Hochzeit Ihrer Kinder sitzen. Die Trennung selbst können Sie nicht ungeschehen machen. Wie Sie sich trennen, sehr wohl.

Für wen Trennungsmediation geeignet ist

Es gibt keinen falschen Zeitpunkt. Manche Paare kommen zu mir, bevor ein Anwalt im Spiel ist, weil sie von Anfang an eine einvernehmliche Scheidung wollen. Andere stecken mitten im Verfahren und merken, dass auf diesem Weg am Ende beide verlieren. Und immer wieder empfiehlt auch der eigene Anwalt seinen Mandanten die Mediation.

Themen, die wir typischerweise klären

Umgang mit den Kindern, Unterhalt, Vermögensaufteilung, die gemeinsame Immobilie: In der Scheidungsmediation gehen wir die Themen einzeln durch, in Ihrem Tempo. Über das Ergebnis entscheiden Sie – es gibt kein Urteil, nur eine Vereinbarung, hinter der am Ende beide stehen.

Wie lange dauert eine Trennungs-mediation?

Das lässt sich seriös nicht pauschal beantworten – es hängt davon ab, wie viele Themen auf dem Tisch liegen und wie tief der Konflikt sitzt. Nur so viel: Wenn eine Mediation länger dauert, läuft sie meistens gut. Das heißt, dass Sie wirklich miteinander eine langfristige Lösung suchen, statt nur schnell einen Haken zu machen.

Regionale Verfügbarkeit

Trennungs- und Scheidungsmediationen begleite ich u.a. in Neu-Ulm, Günzburg, Biberach, Ravensburg, Stuttgart, Bodensee und Heidenheim. Eine Ausnahme muss ich nennen: Fälle aus dem Bezirk des Familiengerichts Ulm kann ich aufgrund meiner richterlichen Tätigkeit nicht übernehmen.